Aktualisiert
Die aktuelle Corona-Landesverordnung hebt die Eigenverantwortlichkeit aller Bürger hervor, die Regeln zu Abstand, Hygiene, Atemschutz und Lüftung zu beachten und einzuhalten. Deshalb empfehlen wir auf freiwilliger Basis weiterhin:
- Wo möglich, zu anderen als zu haushaltangehörigen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten,
- in Innenräumen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen – auch bei Wahrung des Mindestabstands,
- allgemeine Hygieneregeln einzuhalten
Sollten Sie weitere Fragen haben, erreichen Sie uns über das Kontaktformular oder telefonisch unter 038393 123 176.